Dallabionda · 08. Mär 2026 · Film
„COS – Code of Silence“ ist ein essayistischer Animationsfilm des Vorarlberger Künstlers Christian I. Peintner über Grenzen – und über das, was an ihnen verschwindet: Kommunikation. Ausgangspunkt ist eine seit fast 400 Jahren ungeklärte Grenzsituation zwischen drei Staaten. Daraus entwickelt der Film eine politische Allegorie über institutionelles Schweigen.
In einer bewusst künstlichen 3D-Welt zwischen Computerspielästhetik, Film Noir und politischer Parabel untersucht „COS“, wie Macht auch durch Nicht-Kommunikation ausgeübt werden kann: nicht reagieren, nicht begründen, nicht zuständig sein.
Der Film versteht Schweigen als eine Form von Sprache – als Mittel der Kontrolle ebenso wie als Reaktion auf Angst vor Konsequenzen. Daraus entsteht eine offene, symbolische Erzählstruktur, die weniger Antworten gibt als Fragen stellt und den Film bewusst als Raum für Interpretation und Diskussion anlegt.
Zwischen Spielwelt und Spielfilm entwickelt „COS“ eine eigenständige visuelle Handschrift und lenkt den Blick auf ein Thema, das selten öffentlich verhandelt wird: toxisches institutionelles Schweigen. Gerade deshalb eignet sich der Film auch als Ausgangspunkt für vertiefende Gespräche im Rahmen von Filmvorführungen, Ausstellungen oder Diskursformaten.
Der Film entstand mit Unterstützung der Kulturabteilungen der Landeshauptstadt Bregenz und der Stadt Dornbirn sowie der Rheintaler Kulturstiftung.
Der Autor dieses Textes war an der Entstehung des Films beteiligt. Die Weltpremiere wird im Laufe des Jahres 2026 in Vorarlberg erwartet.
Walter Gasperi · 05. Feb 2023 · Film
In Einzelarbeit und ohne Förderungen entwickelte der gebürtige Dornbirner Christian I. Peintner während der Pandemie am Computer Kurzfilme, die sich inhaltlich an seinem 2007 erschienenen Roman „niemandsland oder Mann ohne Namen" orientieren. Die Premiere am Spielboden stellte aber nur eine Zwischenstufe dieses Projekts dar, denn 2025 soll ein Langfilm und 2027 eine interaktive Version folgen.
Die Idee von einem Niemandsland im Bodensee, in dem ein Künstlerkollektiv einen unabhängigen Staat errichtet, entwickelte der 1965 in Dornbirn geborene Maler und Bildhauer Christian I. Peintner schon 2003. 2007 baute er diesen Ansatz zum Roman "niemandsland oder der Mann ohne Namen aus". Auf dieser Grundlage entwickelte er während der Pandemie zunächst zwei Kurzfilme, die für die Premiere am Spielboden um acht weitere Episoden zu einem etwa 90-minütigen Programm erweitert wurden.
Auf den Spuren von „Avatar"
Die einzelnen Teile fügen sich zwar nicht zu einer stringenten Geschichte und unüberschaubar bleibt aufgrund zahlreicher und abrupter Schauplatz- und Personenwechsel auch die Handlung um die Hauptfigur Mario, dennoch beeindruckt, was Peintner in zweijähriger Arbeit am Computer entwickelt hat. Keine ausgefeilten, detailreich geschilderten Welten und Charaktere, in die man eintauchen kann, wie beispielsweise in „Avatar" darf man freilich erwarten, denn es stecken auch keine Millionen Dollar und Hunderte Mitarbeiter:innen in diesen Filmen, sondern ohne Budget und in Einzelarbeit entstand "niemandsland".
Spürbar ist aber in jedem Kurzfilm, wie viel Zeit und Einsatz der Künstler in sein Werk investiert hat. Mehrfach musste während des Arbeitsprozesses der Computer gewechselt werden, da dessen Leistung nicht mehr ausreichte, immer perfekter wurden die Avatare im Lauf der vier Generationen. Nicht auf vorgefertigte Bausteine aus dem Internet griff Peintner dabei zurück, sondern jede der rund 25 Figuren und 30 Settings entwickelte er selbstständig.
Statt von einem großen Budget leben diese Animationsfilme vom Einfallsreichtum seines Regisseurs. Lustvoll spielt der 58-Jährige so mit Motiven des Thrillers und bricht die Handlung auch immer wieder durch TV-Nachrichten zu den Ereignissen auf. Geschickt werden auch mit Bildern von dem Festspielhaus, einem Bregenzer Fischersteg oder einem Blick über den Bodensee Versatzstücke der Realität in die Fiktion eingebaut. Der Musikeinsatz hätte allerdings bei einzelnen Kurzfilmen reduzierter ausfallen können.
Work in Progress: Vom Kurzfilm zur interaktiven Version
Ganz offensichtlich geht es Peintner weniger um eine klare Narration als vielmehr um ein spielerisches Austesten der Möglichkeiten der Computeranimation. Entstanden ist so nicht nur ein spannender Grenzgang zwischen Kunst und Film, sondern auch eine im Vorarlberger Filmschaffen singuläre Produktion, deren Einsatz und Wagemut man bewundern muss.
Beendet ist das Projekt freilich mit den Kurzfilmen nicht. Vielmehr soll im Jahr 2025 ein Langfilm zu dem Thema folgen, bei dem die Geschichte aus der Perspektive des Künstlerkollektivs erzählt wird. Und auch dieser Film soll nur eine Zwischenstufe sein, denn abgeschlossen werden soll "niemandsland" etwa 2027 mit einer Augmented Reality-Version, in der sich die Filmfiguren direkt unter die Zuschauer:innen mischen und mit ihnen interagieren können. Wie dies aussehen kann, demonstrierte Peintner schon in der Spielboden Kantine und auch das 12-minütige youtube-Video bietet einen anschaulichen Einblick in das Projekt.
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11. Jänner 2026, Aufforderung zur Vervollständigung der FHV-Studie
Sehr geehrte Damen und Herren der Kulturabteilung des Landes Vorarlberg,
sehr geehrter Herr Rebitzer,
sehr geehrte Vertreter:innen der FHV Dornbirn,
die von der Fachhochschule Vorarlberg im Auftrag des Landes Vorarlberg erstellte Studie zur Lebens- und Einkommenssituation von Kunstschaffenden stellt zweifellos einen empirisch soliden und wichtigen Beitrag zur Beschreibung prekärer Lebensverhältnisse dar. Gerade weil die Studie in ihren Erhebungen sorgfältig gearbeitet ist und ihre Ergebnisse ernst zu nehmen sind, müssen jedoch zentrale Leerstellen klar benannt werden.
Aus Sicht zahlreicher Kunstschaffender – und aus wissenschaftlicher wie demokratietheoretischer Perspektive – zeigt sich ein strukturelles Problem: Der Auftraggeber der Studie, die Kulturabteilung des Landes Vorarlberg, bleibt als maßgebliche Steuerungs- und Entscheidungsebene vollständig außerhalb des Untersuchungsrahmens. Förderstrukturen, politische Lenkung durch Beiräte und Kunstkommissionen sowie deren Entscheidungslogiken werden explizit ausgeklammert, obwohl die Studie selbst öffentliche Kunstförderung als einen der wirksamsten Hebel zur Behebung prekärer Lebensverhältnisse, zur Umsetzung von Fair Pay und zur Herstellung von Planungssicherheit identifiziert.
Die Begründung, eine Analyse dieser Ebene „würde zu weit führen“, ist wissenschaftlich nicht tragfähig. Zentrale Einflussfaktoren sind in der empirischen Sozialforschung nicht optional, sondern konstitutiv. Wissenschaftliche Arbeit besteht gerade darin, komplexe Zusammenhänge analysierbar zu machen – nicht darin, sie dort auszublenden, wo institutionelle Verantwortung beginnt.
Die Auslassung dieser Governance-Ebene führt zu einer asymmetrischen Zuschreibung von Verantwortung: Kunstschaffende werden befragt, kategorisiert und in ihren individuellen Strategien analysiert, während die institutionellen Rahmenbedingungen als quasi naturgegeben erscheinen. Macht wird so zur unsichtbaren Nebensache. Strukturell erzeugte Probleme erscheinen als naturwüchsige Begleiterscheinung künstlerischer Arbeit – administrativ abgegrenzt und politisch legitimiert.
Diese Verschiebung weg vom System hin zur Einzelverantwortung ist fachlich nicht korrekt. Sie folgt einem klassischen Muster der Responsibilisierung: Strukturelle Effekte werden auf individuelle Anpassungsleistungen umgelenkt. In der Sozialwissenschaft gilt dies nicht als Ursachenforschung, sondern als Symptombeschreibung. Die Studie erklärt Prekarität, ohne sie erklärbar zu machen.
Besonders problematisch ist dabei die gesellschaftliche Wirkung: Wenn institutionelle Steuerung nicht analysiert wird, erscheint Verantwortung diffus, nicht lokalisierbar oder gar als Naturgesetz. Aussagen kulturpolitisch Verantwortlicher, wonach „manche Probleme leider immer bestehen bleiben werden“, erhalten so nachträglich wissenschaftliche Legitimation, ohne dass ihre strukturellen Voraussetzungen geprüft wurden. Wissenschaft verschiebt sich in diesem Kontext von einer kritischen Instanz hin zu einem stabilisierenden Systemelement.
Gerade im Sinne wissenschaftlicher Fairness ist festzuhalten: Die Studie ist nicht falsch. Sie ist in dem, was sie misst, empirisch solide. Doch durch das systematische Fehlen zentraler Steuerungsebenen entsteht ein strukturell verzerrtes Gesamtbild. Dass die Untersuchung vollständig aus öffentlichen Mitteln finanziert wurde – letztlich aus Steuergeld – verstärkt die Verpflichtung, diese Leerstellen nicht dauerhaft bestehen zu lassen. Nach gängigen Sätzen für sozialwissenschaftliche Auftragsforschung ist von Kosten im zumindest mittleren fünfstelligen Eurobereich auszugehen, was die Erwartung an inhaltliche Vollständigkeit zusätzlich legitimiert.
Aus diesem Grund fordern wir sachlich und nachdrücklich eine Vervollständigung der Studie in Form einer Anschlussuntersuchung. Ziel eines zweiten Teils muss insbesondere sein:
- die Analyse von Förderkriterien und Entscheidungsprozessen,
- die Untersuchung von Selektionslogiken in Beiräten und Kunstkommissionen,
- die Betrachtung personeller und ästhetischer Kontinuitäten in Fördergremien,
sowie deren konkrete Auswirkungen auf Einkommenslagen, Prekarität und künstlerische Praxis.
Sollte sich die FHV Dornbirn aufgrund institutioneller oder auftragsbezogener Rahmenbedingungen nicht in der Lage sehen, diese Erweiterung selbst vorzunehmen, ist offen zu benennen, welche anderen unabhängigen wissenschaftlichen Einrichtungen mit dieser Aufgabe betraut werden können. Dass sich Organisationen ungern selbst analysieren lassen, darf kein Argument gegen wissenschaftliche Vollständigkeit sein – auch nicht mehrere Jahre nach Veröffentlichung der Studie.
Der unterzeichnende Zusammenschluss von Kunstschaffenden tritt bewusst nicht als namentlich geschlossene Gruppe auf. Diese Entscheidung ist kein Ausdruck von Unverbindlichkeit, sondern eine Reaktion auf reale Abhängigkeitsverhältnisse im Förder- und Kulturbereich. Um Transparenz, demokratische Teilhabe und öffentliche Diskussion dennoch zu ermöglichen, regen wir ausdrücklich an, diesen Text öffentlich zugänglich zu machen und über ein Online-Portal eine Unterschriftenliste bereitzustellen. Diese soll nicht nur Kunstschaffenden offen stehen, sondern auch Journalist:innen sowie allen interessierten Bürger:innen, die eine vollständige, unabhängige und verantwortungsvolle Aufarbeitung im Umgang mit öffentlichen Geldern unterstützen.
Abschließend möchten wir festhalten:
Eine Studie, die öffentliche Förderung als zentralen Hebel benennt, ohne ihre konkrete Steuerung zu untersuchen, bleibt analytisch unvollständig. Wissenschaftlich problematisch ist nicht, dass sie Grenzen zieht – sondern dass diese Grenzen genau dort verlaufen, wo institutionelle Verantwortung beginnt.
Wir ersuchen Sie daher um eine Stellungnahme, wie eine inhaltliche Vervollständigung der Studie gewährleistet werden kann.
11. Jänner 2026, Filmkunst im extremen Spannungsfeld
1. Ausgangslage
Die Filmförderung in Österreich ist als mehrstufiges, aufeinander abgestimmtes Fördersystem konzipiert. Landesförderungen dienen dabei regelmäßig als Voraussetzung oder Ergänzung für eine nachgelagerte Bundesförderung, insbesondere bei künstlerischen Kinofilmen.
Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) fördert im Rahmen der Filmförderung ausdrücklich künstlerische Kinofilme, deren Realisierung ohne öffentliche Förderung wirtschaftlich nicht möglich wäre. Fernsehformate sind von dieser Förderung ausgeschlossen bzw. unterliegen strengen Einschränkungen (u. a. Sperrfristen bei späterer Fernsehverwertung, Rückzahlungsverpflichtungen).
2. Förderlogik auf Bundesebene (BMKÖS)
Charakteristisch für die Bundesförderung sind insbesondere folgende Elemente:
– Förderung ausschließlich künstlerischer Kinofilme, keine TV-Formate
– Anerkennung der fehlenden wirtschaftlichen Verwertbarkeit als Fördervoraussetzung
– Ausschluss oder zeitliche Sperre von Fernsehverwertungen
– Fokus auf künstlerische Qualität, kulturelle Relevanz und Realisierbarkeit unter Förderbedingungen
– Keine Verpflichtung zur Vorlage von Verwertungs-, Marketing- oder Senderbeteiligungskonzepten
Die Bundesförderung ist somit bewusst nicht marktorientiert, sondern folgt einer kulturpolitischen Zielsetzung.
3. Förderpraxis auf Landesebene (Vorarlberg)
Demgegenüber verlangt das einschlägige Förderformular des Landes Vorarlberg im Filmbereich u. a.:
– ein Verwertungs- und Marketingkonzept,
– Angaben zur wirtschaftlichen Nutzung,
– sowie bei Fernsehproduktionen die Offenlegung von Senderbeteiligungen und Finanzierungsanteilen.
Diese Anforderungen orientieren sich strukturell an wirtschaftlichen bzw. touristischen Kriterien, unabhängig davon, ob es sich um ein künstlerisches Kinofilmprojekt handelt oder nicht.
Zugleich wird aus der Verwaltungspraxis kommuniziert, dass Einreichungen als Einzelkünstler im Filmbereich nicht (mehr) vorgesehen seien.
4. Systemischer Widerspruch
Aus dieser Konstellation ergibt sich ein struktureller Zielkonflikt:
– Die Bundesförderung setzt voraus, dass ein Projekt nicht wirtschaftlich verwertbar ist.
– Die Landesförderung verlangt zugleich den Nachweis wirtschaftlicher Verwertbarkeit.
– Ein Projekt, das die Kriterien der Bundesförderung erfüllt, gerät dadurch auf Landesebene strukturell ins Hintertreffen.
– Umgekehrt begünstigt die Landesförderung Formate (z. B. serielle TV-Produktionen), die von der Bundesförderung ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Für Filmschaffende entsteht dadurch eine Förderlücke, die insbesondere Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstler betrifft.
5. Auswirkungen auf die Förderpraxis
Diese fehlende Kompatibilität führt in der Praxis dazu, dass:
– künstlerische Filmprojekte ohne wirtschaftliche Verwertungslogik auf Landesebene benachteiligt werden,
– eine Anschlussförderung durch den Bund faktisch vereitelt wird,
– und Landesförderungen ihre kulturpolitische Funktion als Einstieg und Hebelwirkung verlieren.
Die Problematik liegt dabei nicht in einer einzelnen Förderentscheidung, sondern in der strukturellen Ausgestaltung der Kriterien und Verfahren.
6. Einordnung
Der dargestellte Widerspruch begründet vielleicht keinen Verstoß im Einzelfall. Er wirft jedoch Fragen auf hinsichtlich:
– der Sachlichkeit und Zweckmäßigkeit der Förderkriterien,
– der Gleichbehandlung künstlerischer Filmprojekte,
– sowie der Wirksamkeit öffentlicher Mittel im Zusammenspiel von Landes- und Bundesförderung.
Aus verwaltungs- und kulturpolitischer Sicht erscheint eine Klärung und Abstimmung der Förderlogiken geboten, um strukturelle Ausschlüsse zu vermeiden.
Die 2024 fertiggestellte Dokumentation mit Dauer von 21 Minuten, über die Ausgrenzung von filmschaffenden Künstlern in der Kunstförderung bleibt unveröffentlicht - Warum?
Die Szenen sind eine künstlerische Rekonstruktion eines öffentlichen Sprechtages vor der Kunstkommission Film.
Die darin dargestellten Aussagen und Gesprächsverläufe basieren auf einem Gedächtnisprotokoll, da ein verpflichtendes Protokoll offensichtlich nicht vorliegt.
Aus rechtlichen Gründen sind die dargestellten Personen durch animierte Avatare vertreten. Die Nachstellung dient ausschließlich der künstlerischen, dokumentarischen und gesellschaftskritischen Auseinandersetzung mit den geäußerten Inhalten, da diese von öffentlichem Interesse sind.
PRESSEMITTEILUNG - Peintner
[...] ich bin kurz davor, meine Kurzdoku “SPRECHTAG” abzuschließen. Eine Vorschau werde ich in den nächsten Tagen fertigstellen, und Sie hätten die Möglichkeit, einen exklusiven Einblick zu erhalten.
Medien Rückmeldung:
18.09.2024,
Sehr geehrter Herr Peintner!
Wann und wo genau wird denn der Film präsentiert?
PRESSEMITTEILUNG - Peintner
[...] Ich freue mich, wenn auch die lokalen Medien - einschließlich der Vorarlberger Nachrichten - Interesse zeigen. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung lässt sich gerne mit einem möglichen Bericht in den VN abstimmen.
Medien Antwort:
1. Sept 2024, Antwort der Vorarlberger Nachrichten
[...] Auf jeden Fall vielen Dank für Ihre Nachricht und die Informationen zur geplanten Kurzdokumentation. Leider ist es mir nicht möglich, einen Artikel darüber zu veröffentlichen, da der Fokus weniger auf einem filmischen Projekt liegt, sondern vielmehr auf einer kritischen Auseinandersetzung mit der Kulturabteilung. Ich wünsche Ihnen dennoch viel Erfolg bei der Veröffentlichung und freue mich, wenn andere Medien Interesse zeigen.
(Ein spekulatives Kunstmärchen)
Man stelle sich vor, wir machten einfach so weiter. Dann könnte die Zukunft der Kunstförderung vielleicht so aussehen:
In einem fernen Land wäre es völlig normal, dass Jurorinnen und Juroren aus der Sparte Film zugleich in Nähe zu Fördernehmern stünden. Ein Verhältnis, das andernorts Fragen aufwerfen könnte, gälte hier als Ausweis von Erfahrung. Ebenso selbstverständlich wäre es, über mehrere Jahre Fördergelder zu erhalten. Problematisch? Vielleicht. Aber auch verbindend.
Loyalität gegenüber Arbeitgebern und Fördergebern ließe sich in dieser Welt ausschließlich mit Dankbarkeit erklären – einer zutiefst menschlichen Regung. Dankbarkeit, so heißt es, ist die Antwort auf einen Gefallen, dem eine Gefälligkeit folgt. Netzwerken wäre ausdrücklich empfohlen; das Land selbst hätte es einst in seine Strategien geschrieben. In funktionierenden Gesellschaften, so die Erzählung, ebnet Gefälligkeit den Weg zu Stabilität.
Unendlich lange vor unserer Zeitrechnung, so will es die Legende, habe ein öffentlicher Sender vertraglich vereinbarte Mittel erhalten. Später seien diese aus Gründen der Optik abgeschafft worden – praktisch jedoch neu organisiert. Compliance sei ein schwebender Begriff gewesen, Regeln habe man vermieden. Verantwortung ebenso. Die Dinge hätten sich von selbst geregelt.
Als Kunstschaffende begannen, mit künstlerischen Filmen um Förderung anzusuchen, sei die Erzählung unruhig geworden. Augen und Ohren wurden größer. Schließlich habe man ein einfaches Mittel entdeckt: das Verbot. Künstlerischer Film habe fortan keinen Zugang mehr zu jenem Fördertopf gehabt, der zwar aus öffentlichen Geldern gespeist worden sei, dem jedoch – mangels hörbarer Gegenrede – niemand widersprochen habe. Schweigen, so hieß es, genüge.
So könne man heute feststellen, dass etwas wie künstlerischer Film in diesem Land nicht existiere. Und beruhigend hinzufügen, dass er auch nicht fehle. Die Kunst sei zu frei gewesen, zu wenig regelkonform. Ordnung habe Vorrang gehabt. Der neue Glaube habe Wirtschaft geheißen. Und Tourismus.
Jurorinnen und Juroren hätten in dieser Welt selbstverständlich zugleich Aufträge erhalten und Fördernehmer sein dürfen – direkt oder indirekt, sichtbar oder beiläufig. Alles sei transparent gewesen, solange niemand genauer hinsah. Ein stabiles System, so erzählte man sich. Ein funktionierendes.
Märchen funktionieren, solange sie als Naturgesetz gelesen werden – und nicht als Erzählung.
25. Dezember 2025, VN
Die Vorstellung, Sport und Kultur seien unpolitische Räume, gerät ins Wanken. Aktuelle Debatten – vom FIFA-„Friedenspreis" bis zu Entscheidungen beim Song Contest – zeigen, wie schnell Institutionen Begriffe wie „Frieden" oder „Neutralität" öffentlichkeitswirksam einsetzen, während von uns gleichzeitig politische Zurückhaltung erwartet wird. Zwei Begriffe, selektiv angewendet: als Schutzschild gegen Kritik, nie gegen Einflussnahme.
Auch auf Landesebene erkenne ich diese Tendenzen, dass Kunst und Kultur politisch definiert und gesteuert werden – bei Kritik wird gerne auf „unabhängige Kommissionen" verwiesen. Deren Arbeitsweise und Entscheidungsfindung sind für Außenstehende kaum nachvollziehbar. Klar ist: Das Kulturamt hat nicht nur das letzte Wort, dort beansprucht man auch ein Stimmrecht in allen Expertenkommissionen. Transparente Protokolle oder öffentlich zugängliche Begründungen: Fehlanzeige.
Fakt ist, die Stellungnahme zu einer Beschwerde lässt seit zwei Jahren auf sich warten. Man hätte sie beantwortet – wo sie wohl geblieben ist? In der medialen Berichterstattung würde ich zudem auf eine spürbare Zurückhaltung gegenüber meiner kulturkritischen Kurzdokumentation verweisen, die hier naturgemäß nicht abgedruckt werden kann. Ob dies strukturelle Gründe hat oder aus Vorsicht geschieht, bleibt offen.
Aus meiner Sicht müssten politische Rahmenbedingungen Kunst stärkend beeinflussen; eine offene Diskussion darüber gilt jedoch als heikel. Gerade deshalb ist eine sachliche Debatte über Macht, Einfluss und Freiheit in der Kulturpolitik wünschenswert.
3. März 2025, VN
In Vorarlberg gleicht die Kunstförderung einem undurchsichtigen Labyrinth, in dem Künstler oft vor verschlossenen Türen stehen, während Millionen aus dem Kulturbudget fließen. Nach welchen Kriterien wird entschieden? Kritische Nachfragen werden ignoriert, unbeantwortetes als beantwortet erklärt, Akten geschlossen, Beschwerden verlaufen im Sande. So etwa beim Filmfördertopf; ursprünglich für künstlerische Projekte gedacht, lt. Kulturabteilung inzwischen für kommerzielle Produktionen reserviert.
Kunstkommissionen sind zwar nur beratend tätig, doch auch sie sollten ihre Rolle kritisch hinterfragen. Der Rechnungshof kritisierte immerhin bereits 2014 mangelnde Transparenz. Warum wird nicht konsequent ein Protokoll der Entscheidungsfindung verlangt? Man könnte sich den zehnminütigen Sprechtag am Jahresende sparen – der kaum brauchbares liefert.
Ab September tritt das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft. Endlich müssen die Verantwortlichen Auskunft geben – zumindest auf dem Papier. Kunstschaffende sollten also dringend ihre brennendsten Fragen an die Landesregierung richten. Besonders wenn eine Neuerliche Einreichung möglich ist, muß diese auf die projektbezogenen Argumente der Experten eingehen können - gibt es aber nichts ausser Schlagworte, … Ein Schelm, der denkt dies hätte System, oder der Sprechtag am Ende des Jahres hätte was mit Budgetschonung zutun?
Ob die Antworten erhellend sein werden, bleibt fraglich. Doch vielleicht bringt das neue Gesetz zumindest etwas Licht ins Dunkel der strukturellen Intransparenz.
21. Mai 2025, VN
Eigentlich hatte ich vor, Ihnen mein neues filmisches Protokoll „Sprechtag“ vorzustellen – eine Auseinandersetzung mit der Vorarlberger Kunstförderung. Doch die VN hatten dafür offenbar im Oktober keinen Raum: Mein Film hinterfragt die Arbeit der Kulturabteilung kritisch.
Ab September tritt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft. Dann werden alle Bürgerinnen und Bürger – auch die Kulturschaffenden – ein Recht auf umfassende Akteneinsicht haben. Daneben existiert bereits ein anonymes Hinweisportal der Landesregierung, über das sich strukturelle Missstände melden lassen, ohne Repressionen zu befürchten.
Aus eigener Erfahrung weiß ich:
Förderabsagen haben nie eine inhaltliche Begründung.
Gespräche mit der Kunstkommission dauern zehn bis zwanzig Minuten und entsprechen eher einem Tribunal.
Eine unabhängige Interessenvertretung fehlt – nicht nur, was soziale Absicherung betrifft, sondern auch die freie Besetzung von Fachjurys ohne Interessenkonflikte.
Schweigen fördert die herrschende Intransparenz. Wer jedoch die aktuellen Möglichkeiten, durch das IFG und das Transparenzportal nutzt, leistet einen persönlichen Beitrag zur Verbesserung und zur Aufdeckung unzureichender Verfahren. Jede Erfahrung zählt, jeder Hinweis stärkt unsere gemeinsamen Interessen – anonym und ohne Risiko.
Es wäre wünschenswert, wenn gerade in der Kulturlandschaft mehr Aufmerksamkeit auf diese Instrumente gelenkt würde. So könnten künftig alle kreativen Projekte nach klaren, nachvollziehbaren Kriterien beurteilt und gefördert werden.
2025, VN
In Vorarlberg gleicht die Kunstförderung einem undurchsichtigen Labyrinth, in dem Künstler oft vor verschlossenen Türen stehen, während Millionen aus dem Kulturbudget fließen. Nach welchen Kriterien wird entschieden? Kritische Nachfragen werden ignoriert, unbeantwortetes als beantwortet erklärt, Akten geschlossen, Beschwerden verlaufen im Sande. So etwa beim Filmfördertopf; ursprünglich für künstlerische Projekte gedacht, lt. Kulturabteilung inzwischen für kommerzielle Produktionen reserviert.
Kunstkommissionen sind zwar nur beratend tätig, doch auch sie sollten ihre Rolle kritisch hinterfragen. Der Rechnungshof kritisierte immerhin bereits 2014 mangelnde Transparenz. Warum wird nicht konsequent ein Protokoll der Entscheidungsfindung verlangt? Man könnte sich den zehnminütigen Sprechtag am Jahresende sparen – der kaum brauchbares liefert.
Ab September tritt das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft. Endlich müssen die Verantwortlichen Auskunft geben – zumindest auf dem Papier. Kunstschaffende sollten also dringend ihre brennendsten Fragen an die Landesregierung richten. Besonders wenn eine Neuerliche Einreichung möglich ist, muß diese auf die projektbezogenen Argumente der Experten eingehen können - gibt es aber nichts ausser Schlagworte, … Ein Schelm, der denkt dies hätte System, oder der Sprechtag am Ende des Jahres hätte was mit Budgetschonung zutun?
Ob die Antworten erhellend sein werden, bleibt fraglich. Doch vielleicht bringt das neue Gesetz zumindest etwas Licht ins Dunkel der strukturellen Intransparenz.
© 2026 Christian I. Peintner
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